
Unsere Leistungen
Im Rahmen der Grundpflege weiteren Erkrankungen vorzubeugen. Wir beraten Sie gerne bei allen Fragen rund um die Patientenaufnahme, Pflegeleistungen und Finanzierung durch Kranken/Pflegekassen (Privatkassen mit eingeschlossen). Unsere Stärken liegen vor allem in der individuellen Pflege, der persönlichen Unterstützung und der kompetenten Betreuung, welche wir Ihnen nachfolgend gerne näher erläutern.
Unser Leistungen im Detail

Grundpflege
Die aktivierende Grundpflege umfasst:
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Große Körperpflege und Kleine Körperpflege (Teilwaschung)
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Hilfestellung beim Duschen/Bade
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Hautpflege und Fußbad, Nagelpflege
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Haarpflege und Rasur
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Mund- und Zahnhygiene sowie Prothesen-pflege
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Hilfe beim Anziehen und Auskleiden
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Anlegen von Prothesen
Außerdem beinhaltet die aktivierende Grundpflege:
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Hilfe bei oraler Flüssigkeit- und Nahrungsaufnahme
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Planung von Mahlzeiten (fahrbarer Mittagstisch)
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An- und Ausziehen
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Förderung von Beweglichkeit
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Lagern, Bett machen/richten Mobilisierung
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Darm- und Blasenentleerung
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Toilettengänge Tagesstrukturierung und Beschäftigung
Behandlungspflege
Individuell auf jeden Patienten und dem behandelnden Arzt abgesprochen. Grundleistungen sind:
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Injektionen (s.c, i.m. Infusionswechsel)
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Medikamentengabe und stellen von Medikamenten
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Verbandswechsel
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Katheterisieren und Wechsel
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Blutdruckkontrolle
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Dekubitusbehandlung
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Sondenernährung
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An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
Unsere Mitarbeiter werden regelmäßig umfangreich geschult, somit werden diese Leistungen nach dem aktuellen Stand der Medizin durchgeführt und mit dem verordnenden Arzt immer abgestimmt.


Verhinderungsgspflege
Der Gesetzgeber ermöglicht im Rahmen der Pflegeversicherung die Verhinderungspflege – ob für einen mehrwöchigen Erholungsurlaub oder lediglich eine stundenweise Betreuung Ihrer Angehörigen.
Gesetzliche Voraussetzungen hierfür sind:
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Es besteht mindestens Pflegegrad 2
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Die bedürftige Person wurde mindestens 6 Monate in häuslicher Umgebung gepflegt
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Es wurde im Vorfeld ein Antrag auf Verhinderungspflege bei der Pflegekasse gestellt
Dieses wird im Jahr mit bis zu 1.612 Euro von der Pflegeversicherung finanziert. Die Leistung steht Ihnen jährlich zu und verfällt am Ende jeden Kalenderjahres.
Pflegegutachten
Pflegebedürftige, die Pflegegeld erhalten und von ihren Angehörigen oder anderen Personen zu Hause gepflegt werden, sind nach dem Pflegeversicherungsgesetz verpflichtet, in regelmäßigen Abständen ein Beratungsgespräch in Anspruch zu nehmen. Dieser Beratungsbesuch dient der Sicherung der Qualität der häuslichen Pflege und der regelmäßigen Hilfestellung und praktischen pflegefachlichen Unterstützung der häuslich Pflegenden. Bei dem Einsatz steht die Beratung und nicht die Kontrolle im Vordergrund.
Ein Beratungseinsatz muss durchgeführt werden:
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Pflegegrad 1 bis 3, alle 6 Monate
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Pflegegrad 4 bis 5, alle 3 Monate


Betreuungsleistungen
Pflegebedürftige die zuhause gepflegt werden erhalten einen Entlastungsbetrag von 125 Euro pro Monat. Diese bekommen alle Pflegegrade 1-5. Der Betrag ist zweckgebunden. Unterschiedliche Bedürfnisse erfordern vielseitige Betreuungs-möglichkeiten. Je nach individuellem Anspruch übernehmen unsere motivierten Mitarbeiter zusätzliche Betreuungsleistungen zu Ihrer persönlichen Förderung. Dabei reichen die Tätigkeiten von Gedächtnisförderung über:
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Spaziergänge, Vorlesen, Basteln, gemeinsames Kochen, Backen
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Musizieren und Singen
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Förderung von individuellen Vorlieben und Fähigkeiten
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Biographische Aufarbeitung durch Ansehen von Fotos &Büchern
Diese Leistungen sind flexibel und stundenweise abrufbar!


